Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein überarbeitetes Hundegesetz. Alle Hundehalter*innen, unabhängig von Rasse oder Größe ihres Hundes, müssen verpflichtende Kurse besuchen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neu-Hundehalter*innen oder Personen, die seit über 10 Jahren keinen Hund mehr hatten, müssen einen Theoriekurs mit Abschlussprüfung absolvieren.
Alle Hunde müssen einen Praxiskurs (6 Lektionen) durchlaufen:
Beginn: ab dem 6. Lebensmonat
Abschluss: spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes
Die Ausbildungsinhalte werden vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt.
Pflicht-Theoriekurs für Neu-Hundehalter*innen
Wann muss der Kurs besucht werden?
Frühestens 1 Jahr vor und spätestens 2 Monate nach der Anschaffung des Hundes oder dem Zuzug in den Kanton.
Der Kurs wird erst nach Inkrafttreten der neuen Verordnung angeboten.
Inhalte:
Grundwissen über Hunde (Bedürfnisse, Verhalten, Körpersprache)
Lernverhalten und Erziehungsmethoden
Rechtliche Vorschriften zur Hundehaltung
Wer ist vom Theoriekurs befreit?
Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Monate einen Hund gehalten haben.
Personen, die einen Hund von ihremihrer Ehe- oder Lebenspartnerin übernehmen, sofern der Hund bereits mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt lebte.
Sehbehinderte Personen mit einem anerkannten Blindenführhund.
Pflicht-Praxiskurs für alle Hundehalter*innen
Wann muss der Kurs absolviert werden?
Für alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 angeschafft werden oder in den Kanton Zürich ziehen.
Der Hund muss mind. 6 Monate alt sein.
Abschluss spätestens 12 Monate nach Übernahme oder Zuzug.
Die Trainer*innen dokumentieren den Lernfortschritt, und das Veterinäramt kann die Unterlagen anfordern.
Inhalte:
Grundkommandos (Sitz, Platz, Rückruf, Leinenführigkeit)
Aufmerksamkeit & Bindung
Maulkorbtraining
Sicheres Verhalten in Alltagssituationen
Ausnahmen vom Praxiskurs:
Hunde über 10 Jahre bei Anschaffung/Zuzug.
Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung (vom Veterinäramt anerkannt).
Übernahme des Hundes vom* von der Ehe- oder Lebenspartner*in (bei mind. 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt).
Polizei-, Sicherheits- und Herdenschutzhunde (anerkannt durch Behörden).
Bestandshunde (vor dem 1. Juni 2025 registriert)
Für bereits registrierte Hunde entfällt die bisherige Kurs-Pflicht. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt, laufende Kurse abzuschließen und Hunde weiterhin verantwortungsvoll auszubilden.
Wichtig: Halter*innen müssen ihre Hunde stets sicher führen können, um Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden.