Neues Hundegesetz

Neues Hundegesetz im Kanton Zürich ab 1. Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein überarbeitetes Hundegesetz. Alle Hundehalter*innen, unabhängig von Rasse oder Größe ihres Hundes, müssen verpflichtende Kurse besuchen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neu-Hundehalter*innen oder Personen, die seit über 10 Jahren keinen Hund mehr hatten, müssen einen Theoriekurs mit Abschlussprüfung absolvieren.

  • Alle Hunde müssen einen Praxiskurs (6 Lektionen) durchlaufen:

    • Beginn: ab dem 6. Lebensmonat

    • Abschluss: spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes

  • Die Ausbildungsinhalte werden vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt.

Pflicht-Theoriekurs für Neu-Hundehalter*innen

Wann muss der Kurs besucht werden?

  • Frühestens 1 Jahr vor und spätestens 2 Monate nach der Anschaffung des Hundes oder dem Zuzug in den Kanton.

  • Der Kurs wird erst nach Inkrafttreten der neuen Verordnung angeboten.

Inhalte:

  • Grundwissen über Hunde (Bedürfnisse, Verhalten, Körpersprache)

  • Lernverhalten und Erziehungsmethoden

  • Rechtliche Vorschriften zur Hundehaltung

Wer ist vom Theoriekurs befreit?

  • Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Monate einen Hund gehalten haben.

  • Personen, die einen Hund von ihremihrer Ehe- oder Lebenspartnerin übernehmen, sofern der Hund bereits mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt lebte.

  • Sehbehinderte Personen mit einem anerkannten Blindenführhund.

Pflicht-Praxiskurs für alle Hundehalter*innen

Wann muss der Kurs absolviert werden?

  • Für alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 angeschafft werden oder in den Kanton Zürich ziehen.

  • Der Hund muss mind. 6 Monate alt sein.

  • Abschluss spätestens 12 Monate nach Übernahme oder Zuzug.

  • Die Trainer*innen dokumentieren den Lernfortschritt, und das Veterinäramt kann die Unterlagen anfordern.

Inhalte:

  • Grundkommandos (Sitz, Platz, Rückruf, Leinenführigkeit)

  • Aufmerksamkeit & Bindung

  • Maulkorbtraining

  • Sicheres Verhalten in Alltagssituationen

Ausnahmen vom Praxiskurs:

  • Hunde über 10 Jahre bei Anschaffung/Zuzug.

  • Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung (vom Veterinäramt anerkannt).

  • Übernahme des Hundes vom* von der Ehe- oder Lebenspartner*in (bei mind. 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt).

  • Polizei-, Sicherheits- und Herdenschutzhunde (anerkannt durch Behörden).

Bestandshunde (vor dem 1. Juni 2025 registriert)

Für bereits registrierte Hunde entfällt die bisherige Kurs-Pflicht. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt, laufende Kurse abzuschließen und Hunde weiterhin verantwortungsvoll auszubilden.

Wichtig: Halter*innen müssen ihre Hunde stets sicher führen können, um Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden.



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